Mediation

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Nicht selten werden Konflikte als Bedrohung erlebt, weil sie an tief empfundene Gefühle rühren, Befürchtungen auslösen oder verunsichern. Sehr schnell stehen dann Abwehr, Kampf oder auch unversöhnlicher Rückzug im Umgang mit dem Konflikt im Vordergrund, eine Lösung scheint zunehmend unvorstellbar und in immer weitere Ferne zu rücken.

Genau dort setzt das Mediationsverfahren an, das gesetzlich abschließend 2015 im Mediationsgesetz geregelt wurde.

Wesentlich ist die Freiwilligkeit der Teilnahme aller Beteiligten, denn nur so ist letztlich die Erarbeitung einer tragfähigen Lösung möglich.

Die Mediator*in unterstützt die Parteien bei der Lösungssuche durch eine klare, einfühlsame und ausgeglichene Gesprächsführung, in der sich alle Beteiligten mit ihren Interessen, ihren Anliegen und Bedürfnissen, aber auch mit ihren Emotionen, die in einem Konflikt auch immer eine Rolle spielen, gesehen und gehört fühlen. Dazu stehen verschiedene Methoden und Interventionsverfahren zur Verfügung.

 
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Grundsätzlich ist eine Mediator*in allparteilich und wird keine Lösungsvorschläge machen, sondern die Konfliktparteien dabei unterstützen, eigene, für alle Beteiligten befriedigende und tragbare Einigungen zu finden. Dabei ist die Mediator*in zur Verschwiegenheit verpflichtet und auch die Konfliktparteien vereinbaren für das Verfahren Vertraulichkeit. Als Abschluss einer Mediation wird eine Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten. Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der jeweiligen Konfliktlage und den Themen, auf die sich die Konfliktparteien geeinigt haben, ab.

Mediationen können im Zweierverfahren und in Gruppen und Teams durchgeführt werden. In größeren Gruppen arbeite ich je nach Situation auch mit Kolleg*innen im Team zusammen.